Barrierefreie Webseiten: Was Betriebe wissen sollten
- Jasmin Cierzo

- 12. Juni 2025
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: vor 5 Tagen

„Es ist ein Thema, das bei vielen Unternehmern nach wie vor Fragezeichen auslöst: Digitale Barrierefreiheit. Oft denken wir dabei zuerst an Rollstuhlrampen vor dem Geschäft. Doch spätestens, seit das barrierefreie Website Gesetz in Österreich Mitte 2025 in Kraft getreten ist, wird Inklusion zwingend auch für das Internet vorgeschrieben. Was bedeutet das heute konkret für deine Website oder deinen Online-Shop?“
Was bedeutet Barrierefreiheit im Web?
Barrierefreie Webseiten ist so gebaut, dass sie von allen Menschen problemlos genutzt werden kann – auch von solchen mit körperlichen, kognitiven oder altersbedingten Einschränkungen. Das umfasst klare und lesbare Schriften, starke Farbkontraste, Bildbeschreibungen für Vorleseprogramme und eine logische Menüführung ohne Maus.
Wen das barrierefreie Website Gesetz in Österreich konkret betrifft
In Österreich und der EU betrifft die gesetzliche Pflicht zur Barrierefreiheit (BFSG) vor allem Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten oder einem Jahresumsatz von über 2 Millionen Euro, die digitale Dienstleistungen (wie Buchungsplattformen oder Webshops) anbieten.
Warum barrierefreie Webseiten für JEDEN Betrieb sinnvoll sind
Auch wenn du einen kleinen 3-Mann-Handwerksbetrieb hast und gesetzlich (noch) nicht verpflichtet bist, solltest du das Thema ernst nehmen.
Bessere Sichtbarkeit (SEO): Google liebt barrierefreie Websites, weil sie technisch extrem sauber programmiert sind. Das pusht dein lokales Ranking in den Suchergebnissen.
Einfachere Nutzung: Eine klare, leicht lesbare Seite bringt dir schlichtweg mehr Kundenanfragen ein – von allen Menschen.
Meine Unterstützung für deine Website
Als Webdesignerin für lokale Betriebe in Osttirol und Südtirol plane ich Barrierefreiheit von Tag eins an mit ein. Ob du einen Relaunch planst oder eine bestehende Seite prüfen willst – ich sorge dafür, dass dein Auftritt modern, nutzerfreundlich und technisch sauber ist.
Möchtest du deine Website benutzerfreundlicher gestalten oder planst einen Relaunch? Lass uns gemeinsam darüber sprechen – unverbindlich und persönlich.
Häufige Fragen
Wen betrifft das Gesetz zur barrierefreien Website in Österreich? Das Barrierefreiheitsgesetz (BFSG) betrifft seit Juni 2025 Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten oder über 2 Millionen Euro Jahresumsatz, die E-Commerce oder digitale Dienstleistungen anbieten. Jedoch profitieren auch kleinere Betriebe durch besseres SEO von einer barrierefreien Umsetzung.

